Guten Maler finden: Angebote vergleichen und Auftrag sicher vergeben

Wer einen Malerbetrieb sucht, steht schnell vor drei Angeboten mit sehr unterschiedlichen Preisen. Damit Sie nicht nur auf den günstigsten Preis schauen, sondern wirklich vergleichen können, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt, worauf es ankommt.

Eigentümerin und Maler besprechen am Küchentisch Farbtöne und ein Angebot

Qualifikation prüfen: Handwerksrolle und Zulassung

Maler und Lackierer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Das bedeutet: Der Betrieb muss in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. Fragen Sie gezielt danach oder prüfen Sie den Eintrag direkt über das Verzeichnis Ihrer regionalen Handwerkskammer.

Ein fehlender Eintrag ist kein Kavaliersdelikt. Arbeiten ohne Zulassung können rechtliche Konsequenzen für den Betrieb haben und für Sie im Schadensfall zum Problem werden, etwa wenn Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden sollen.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Berufshaftpflichtversicherung. Fragen Sie, ob der Betrieb versichert ist und lassen Sie sich das auf Wunsch bestätigen. Schäden an Möbeln, Böden oder Nachbarwohnungen kommen vor.

Drei Angebote einholen und vergleichbar machen

Holen Sie mindestens drei Angebote ein. Damit das sinnvoll funktioniert, müssen alle Betriebe dieselbe Aufgabe beschreiben. Erstellen Sie dazu ein einfaches Leistungsverzeichnis: Welche Räume, welche Flächen, welcher Untergrund, welche Vorarbeiten, welche Farbe oder Qualitätsstufe.

Ohne ein gemeinsames Leistungsverzeichnis vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Ein Angebot kann günstig wirken, weil Spachtelarbeiten, Grundierung oder das Abkleben fehlen. Ein anderes erscheint teuer, weil es alles enthält.

  • Fläche in Quadratmetern oder Pauschale: Lassen Sie sich erklären, wie die Fläche berechnet wird. Fenster und Türen werden manchmal abgezogen, manchmal nicht.
  • Vorarbeiten: Wer spachtelt, schleift, grundiert? Ist das im Preis enthalten?
  • Material: Welche Farbe, welche Qualität, wie viele Anstriche?
  • Anfahrt und Entsorgung: Sind Fahrtkosten aufgeführt? Wer entsorgt Farbeimer und Folie?
  • Zeitplan: Wann beginnen die Arbeiten, wie lange dauern sie?

Kostenvoranschlag richtig einordnen

Ein Kostenvoranschlag ist nach § 649 BGB unverbindlich. Er gibt eine Schätzung, ist aber keine Preisgarantie. Wenn sich herausstellt, dass der tatsächliche Aufwand wesentlich höher wird, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, den Auftrag zu kündigen.

Wenn Sie Planungssicherheit wollen, vereinbaren Sie einen Festpreis und halten Sie das schriftlich fest. Dann gilt der vereinbarte Betrag, unabhängig davon, wie lange der Betrieb tatsächlich braucht.

Lassen Sie sich unklare Positionen im Angebot erklären, bevor Sie unterschreiben. Begriffe wie 'Untergrundvorbereitung nach Bedarf' oder 'Material nach Absprache' lassen Spielraum, der später zu Streit führen kann.

Red Flags: Wann Sie vorsichtig sein sollten

Manche Anzeichen deuten darauf hin, dass ein Angebot oder ein Betrieb problematisch sein könnte. Keines davon ist allein ein Beweis, aber mehrere zusammen sollten Sie nachdenklich machen.

  • Kein schriftliches Angebot: Wer nur mündlich zusagt, liefert keine Grundlage für spätere Reklamationen.
  • Barzahlung als einzige Option: Für die Steuerabsetzung brauchen Sie eine Rechnung und eine Überweisung.
  • Sehr niedriger Preis ohne Erklärung: Fragen Sie, was weggelassen wurde.
  • Druck zur schnellen Entscheidung: Seriöse Betriebe lassen Ihnen Zeit zum Vergleichen.
  • Keine Angabe zur Handwerkskammer oder Versicherung auf Nachfrage.

Steuerlicher Vorteil: Handwerkerleistungen absetzen

Wenn Sie als Eigentümer oder Mieter Malerarbeiten in Ihrer Wohnung beauftragen, können Sie die Lohnkosten steuerlich geltend machen. Nach § 35a EStG sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, höchstens 1.200 Euro pro Jahr.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Sie erhalten eine ordentliche Rechnung, und Sie bezahlen per Überweisung auf ein Konto des Betriebs. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Achten Sie darauf, dass die Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt ausweist. Nur der Lohnanteil zählt für die Steuerermäßigung.

Auftrag erteilen und Dokumentation anlegen

Vergeben Sie den Auftrag schriftlich. Eine E-Mail mit dem bestätigten Angebot reicht als Grundlage, besser ist ein unterzeichneter Auftrag mit dem Leistungsverzeichnis als Anlage.

Fotografieren Sie den Zustand der Räume vor Beginn der Arbeiten. Das schützt Sie, wenn nach Abschluss Schäden an Böden, Türen oder Möbeln auftauchen, die nicht von Ihnen verursacht wurden.

Halten Sie fest, wer für das Abdecken von Möbeln und Böden zuständig ist. Klären Sie, ob Sie Möbel wegräumen oder ob das zum Leistungsumfang gehört.

Abnahme: Was Sie prüfen sollten

Nach Abschluss der Arbeiten findet die Abnahme statt. Gehen Sie die Räume gemeinsam mit dem Betrieb durch, bevor Sie unterschreiben oder bezahlen.

Prüfen Sie bei gutem Tageslicht: gleichmäßiger Farbauftrag, keine Streifen, keine Tropfnasen, saubere Kanten an Leisten und Decken, vollständig abgedeckte Altfarbe. Notieren Sie Mängel direkt im Abnahmeprotokoll.

Mit der vorbehaltlosen Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Wenn Sie Mängel erst danach melden, müssen Sie nachweisen, dass sie bereits bei Abnahme vorhanden waren. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift wichtig.

Zahlen Sie erst nach der Abnahme. Bei festgestellten Mängeln können Sie einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrags einbehalten, bis die Nachbesserung erfolgt ist.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob ein Malerbetrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist?

Sie können den Betrieb direkt fragen und sich den Eintrag zeigen lassen. Alternativ bieten viele Handwerkskammern online ein Verzeichnis eingetragener Betriebe an. Der Eintrag ist Pflicht für zulassungspflichtige Handwerke wie Maler und Lackierer.

Kann der Maler mehr verlangen als im Kostenvoranschlag angegeben?

Ein Kostenvoranschlag ist nach § 649 BGB unverbindlich. Wenn der Aufwand wesentlich höher wird, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren. Sie können den Auftrag dann kündigen. Wer Planungssicherheit will, sollte einen Festpreis schriftlich vereinbaren.

Was muss ich tun, um die Malerkosten von der Steuer abzusetzen?

Sie benötigen eine Rechnung mit getrenntem Ausweis von Lohn- und Materialkosten sowie einen Nachweis der Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Absetzbar sind 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr nach § 35a EStG.

Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für Malerarbeiten?

Tragen Sie ein: die zu streichenden Räume und Flächen in Quadratmetern, den Untergrund und dessen Zustand, welche Vorarbeiten nötig sind, wie viele Anstriche gewünscht werden, welche Farbe oder Qualitätsstufe verwendet werden soll, und wer Material und Entsorgung übernimmt. Je genauer das Verzeichnis, desto besser lassen sich Angebote vergleichen.

Darf ich bei Mängeln einen Teil der Rechnung einbehalten?

Ja. Wenn bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, können Sie einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrags zurückhalten, bis die Nachbesserung erfolgt ist. Halten Sie die Mängel schriftlich im Abnahmeprotokoll fest.